- Überziehungsprovision
- Provision für die Inanspruchnahme eines ⇡ Überziehungskredits auf dem laufenden Konto (⇡ Kontokorrentkredit). Die Ü. wird zusätzlich zu den Sollzinsen von dem über dem ⇡ Kreditlimit liegenden (überzogenen) Betrag erhoben. Nicht zulässig bei vereinbartem Überziehungskredit im ⇡ Verbraucherdarlehen (§ 493 I BGB)
Lexikon der Economics. 2013.