Überziehungsprovision

Überziehungsprovision
Provision für die Inanspruchnahme eines  Überziehungskredits auf dem laufenden Konto ( Kontokorrentkredit). Die Ü. wird zusätzlich zu den Sollzinsen von dem über dem  Kreditlimit liegenden (überzogenen) Betrag erhoben. Nicht zulässig bei vereinbartem Überziehungskredit im  Verbraucherdarlehen (§ 493 I BGB)

Lexikon der Economics. 2013.

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